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Rettungsweg

 

Definition:

Rettungswege sind Flächen auf Grundstücken sowie Flächen und Öffnungen in baulichen Anlagen, die dem sicheren Verlassen von Grundstücken und baulichen Anlagen, der Rettung von Menschen und den Löscharbeiten dienen, wie notwendige Treppen, Treppenräume und deren Verbindungswege ins Freie, notwendige Flure, Sicherheitsschleusen, Zu- und Durchfahrten und vor der Außenwand angeordnete offene Gänge, die die einzige Verbindung zwischen Aufenthaltsräumen und notwendigen Treppen sind.

Wenn es in einem Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnelle und kürzeste Weg nach draußen. Damit eine Flucht für die Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein.

Beachten Sie daher die folgenden Hinweise:

- Der Treppenraum, durch den man zu seiner Wohnung gelangt, muss begehbar sein, das heißt frei von "Gerümpel".

An den Treppenraum angrenzende Kellertüren sollten stets geschlossen sein, erst recht, wenn es sich um feuerhemmende Brandschutztüren handelt.

Der Raum unter Treppenpodesten und -absätzen darf nicht als Lager für brennbare Materialien genutzt werden.

Treppenräume dürfen nicht zum Abstellen von Abfallbehältern genutzt werden.

 

Rettungszeichen kennzeichnen den Rettungsweg.

 

Definition:

Rettungszeichen sind Sicherheitszeichen, die den Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnen.
 

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Erkennbarkeit von Sicherheitszeichen (Rettungszeichen; Brandschutzzeichen (siehe Rubrik Feuerlöscher)):

Sicherheitszeichen müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden. Sie müssen aus solchen Werkstoffen bestehen, die gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringort widerstandsfähig sind.

Bei unzureichender natürlicher Beleuchtung am Anbringort der Sicherheitszeichen muss die Erkennbarkeit durch künstliche Beleuchtung der Sicherheitszeichen sichergestellt werden.

Ist aufgrund anderer Rechtsvorschriften eine Sicherheitbeleuchtung nicht erforderlich, muss auf Rettungswegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von lang nachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben.

 

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Sicherheitsleitsystem

Definition:

Unter einem Sicherheitsleitsystem werden in der Praxis zwei verschiedene Systeme verstanden. Das eine ist ein rein optisches Sicherheitsleitsystem:

In Katastrophenfällen, wie z. B. bei Bränden, Explosionen oder beim Freiwerden von Gefahrstoffen, müssen gefährdete Bürger ihren Aufenhaltsort schnell und sicher verlassen können. Dafür sind besondere bauliche Einrichtungen erforderlich, damit die Bürger den festgelegten Fluchtweg auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung oder Sichtbehinderung durch Rauch sicher erkennen können. Hierfür werden Sicherheitsleitsysteme eingesetzt, die aus wegweisenden Sicherheitszeichen und Notbeleuchtungseinrichtungen bestehen.

Das andere ist ein zentrales Sicherheitsleitsystem (Alarmmanagementsystem), bei dem Sicherheitsanlagen in Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen und Betrieben vernetzt werden.

 

Optisches Sicherheitsleitsystem

Definition:

Das optische Sicherheitsleitsystem steht für unterschiedliche Sicherheitskonzepte. Man unterscheidet zwischen elektrischen und lichtspeichernden Sicherheitsleitsystemkonzepten. Diese werden je nach Anwendungsbereich bodennah und nicht bodennah installiert.

 

nicht bodennahe Leitsysteme:

Unter nicht bodennahen Leitsystemem versteht man die klassische Fluchtwegskennzeichnung. Sie besteht in der Regel aus einzelnen Schildern (Brandschutz- und Rettungszeichen) sowie Rettungsleuchten über den Notausgängen. Die Anbringung erfolgt in Sichthöhe bzw. oberhalb der Tür. Dabei sind die Abstände zwischen den punktuell angebrachten Schildern und Leuchtenoft sehr groß.

 

bodennahe Leitsysteme:

Bei diesem System wird die klassische Kennzeichnung bestehend aus einzelnen Schildern und Leuchten ergänzt durch eine durchgehende Markierung an der wand oder direkt auf dem Boden.

Durchgängig werden Fluchtrichtung und vor allem auch vorhandene Hindernisse im Verlauf des Fluchtweges angezeigt. Die Fluchtgeschwindigkeit wir dadurch wesentlich erhöht. Flüchtende Personen,auch ohne Ortskenntnis, können sich räumlich orientieren und sich im Gefahrfall zielstrebig und ohne Panik in Sicherheit bringen.

 

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Flucht- und Rettungsplan

Definition:

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein Dokument, das an gut sichtbaren Stellen von Gebäuden und großflächigen Anlagen Hinweise und Regeln zum Verhalten bei Unfällen, Bränden und Katastrophen darstellt.

Flucht- und Rettungsplöne sind besonders wichtigin Gebäuden, in denen sich Personen dauern oder vorübergehend aufhalten, die nicht ortskundig sind, also z. B. in Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Hotels, Kaufhäusern, Verwaltungsgebäuden, Schulen oder sonstigen Anlagen, in denen längere Wege ins Freie zurückzulegensind.

An sie sind folgende Anforderungen zu stellen:

Für Flucht- und Rettungspläne sind dien Sicherheitsfarben und die Brandschutz- und Rettungskennzeichen zu verwenden. Der Verlauf von Rettungswegen ist in Hellgrün, Treppenräume im Verlauf von Rettungswegen in dunklerem Grün sowie der Standort in Signalgelb und Signalschwarz zu kennzeichnen.

Sie müssen übersichtlich sein und dem aktuellen Stand entsprechen.

Die Brandschutz- und Rettungszeichen müssen den Vorgaben entsprechen.

Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und für das Verhaltenbei Unfällensind in Flucht- und Rettungspläne zu integrieren.

Die in den Flucht- und Rettungsplänen enthaltenen Symbole und Sicherheitszeichen müssen in einer Legende dargestellt werden.

 

wird zur Zeit noch weiter erstellt